Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Definitionen
1.1. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem Großbuchstaben gekennzeichneten Begriffe haben die ihnen in den folgenden Teilen dieses Absatzes zugewiesene Bedeutung.
a. Veranstalter: die De Friese Eleven Cities Cycling Tour Foundation mit Sitz in (8701 KG) Bolsward, Marktplein 1a.
B. Elf-Städte-Radtour: eine vom Veranstalter zu organisierende Radtour.
C. Teilnehmer: die natürliche Person, die sich auf eine vom Veranstalter festgelegte Weise zur Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour angemeldet hat.
D. Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Veranstalter und Teilnehmer, die über die Website geschlossen wird und sich auf die Teilnahme des Teilnehmers an der Elf-Städte-Radtour gegen Bezahlung durch den Teilnehmer bezieht.
e. Website: Website des Veranstalters: „www.fietselfstedentocht.frl“ und „www.fietselfstedentocht.nl“.
F. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die in diesem Dokument enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
G. Verhaltensregeln: Die Regeln, die der Teilnehmer bei der Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour einhalten muss. Die Verhaltensregeln können über die Website eingesehen werden.
H. Schaden: erlittener oder noch zu erleidender materieller und immaterieller Schaden, sowohl im direkten als auch im indirekten Sinne.
ich. Parteien: Veranstalter und Teilnehmer gemeinsam.

Artikel 2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Vereinbarung.
2.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
2.3. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise nichtig erweisen oder zu irgendeinem Zeitpunkt aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar.
2.4. Alle möglichen Situationen zwischen Veranstalter und Teilnehmer, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, werden entsprechend dem Zweck und Umfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und geregelt.
2.7. Wenn der Veranstalter nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Teilnehmer verlangt, bedeutet dies niemals, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht auf einen Vertrag anwendbar sind oder dass der Veranstalter nicht länger das Recht hat, vom Teilnehmer die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zu verlangen Bestimmungen in anderen, vergleichbaren Fällen. zu wünschen.

Artikel 3. Anwendbarkeit des Verhaltenskodex
3.1. Die Verhaltensregeln sind integraler Bestandteil jeder Vereinbarung.
3.2. Der Teilnehmer erklärt, die Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen zu haben und diese während der Elf-Städte-Radtour einzuhalten.

Artikel 4. Zustandekommen einer Vereinbarung
4.1. Durch den Abschluss der Registrierung gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit durch die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verhaltensregeln kommt der Teilnehmer mit dem Veranstalter zu einem Vertrag.
4.2. Der Inhalt einer Vereinbarung umfasst:
- das/die ausgefüllte(n) Anmeldeformular(e), mit denen die Anmeldung gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt wurde, und;
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und;
- die Verhaltensregeln.
4.2. Ein Vertrag kommt niemals zustande, wenn die Registrierung nicht in der in Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Weise durchgeführt/abgeschlossen wurde.

Artikel 5. Voraussetzungen für die Teilnahme
5.1. Um an der Elf-Städte-Radtour teilnehmen zu können, muss die in diesem Artikel beschriebene Registrierung abgeschlossen sein.
5.2. Die Registrierung muss mit einem persönlich erstellten Konto auf der Website erfolgen. Die betreffende Person, die das Konto erstellt hat, muss sich bei diesem Konto anmelden und sich dann wie auf der Website angegeben registrieren. Die Registrierung setzt voraus, dass die betreffende Person mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit auch mit den Verhaltensregeln einverstanden ist.
5.3. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Registrierung ist personenbezogen. Es ist nicht gestattet, sich im Sinne dieses Artikels im Namen oder für eine oder mehrere andere Personen zu registrieren. Der potenzielle Teilnehmer muss den Registrierungsprozess gemäß diesem Artikel jederzeit selbst mit einem persönlich erstellten Konto durchführen.
5.4. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
5.5. Die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour ist nicht gestattet, wenn die Registrierung nicht auf die in diesem Artikel beschriebene Weise erfolgt ist.
5.6. Dem Teilnehmer ist die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour nicht gestattet, wenn:
a. Der Teilnehmer hat die Verhaltensregeln nicht zur Kenntnis genommen und/oder ist mit den Verhaltensregeln nicht einverstanden;
B. Der Teilnehmer ist nicht ausreichend (rechtzeitig) gegen die persönliche Haftung für Schäden versichert, die durch die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour entstehen;
C. Der Teilnehmer ist nicht ausreichend (rechtzeitig) für Schäden versichert, die dem betreffenden Teilnehmer oder seinem/seinen Hinterbliebenen durch Tod, Verletzung oder Krankheit durch die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour entstehen könnten;
D. Der Teilnehmer hat am Tag der Tour das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet;
e. Der Teilnehmer hat die Anmeldegebühr nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig bezahlt.
F. Das/die Anmeldeformular(e) ist/sind nicht vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.
5.7. Sollte ein Teilnehmer an der Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour verhindert sein, wird die vom Teilnehmer gezahlte Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.

Artikel 6. Haftung
6.1. Die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
6.2. Der Veranstalter haftet niemals (gesamtschuldnerisch) für Schäden, die einem Teilnehmer oder seinem/seinen Hinterbliebenen durch die Teilnahme des Teilnehmers an der Elf-Städte-Radtour entstehen. Im Falle eines solchen Schadens muss sich der Teilnehmer bzw. seine Hinterbliebenen auf die vom Teilnehmer abgeschlossene(n) Versicherung(en) gemäß Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe c dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlassen. Der Veranstalter haftet für diese Schäden auch dann nicht (gesamtschuldnerisch), wenn der Teilnehmer diese Versicherung(en) nicht (rechtzeitig) abgeschlossen hat und/oder diese Versicherung nicht alle Schäden abdeckt und/oder der Versicherer nicht zahlt .
6.3. Der Veranstalter haftet niemals (gesamtschuldnerisch) für Schäden, die der Teilnehmer einem anderen Teilnehmer oder einem anderen Dritten durch die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour zugefügt hat. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von einer möglichen Haftung für diesen Schaden frei. Im Falle eines solchen Schadens ist der Teilnehmer verpflichtet, sich auf die von ihm abgeschlossene Versicherung gemäß Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe b dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlassen. Der Veranstalter haftet für diese Schäden auch dann nicht (gesamtschuldnerisch), wenn der Teilnehmer diese Versicherung nicht (rechtzeitig) abgeschlossen hat und/oder wenn eine Versicherung nicht alle Schäden abdeckt und/oder ein Versicherer nicht zahlt.
6.4. Der Veranstalter haftet niemals (gesamtschuldnerisch) für Schäden im Sinne der Absätze 2 und 3 dieses Artikels, auch wenn auf Seiten des Veranstalters Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit vorliegt, wenn der Schaden (teilweise) die Folge ist von:
- Nichteinhaltung der Verhaltensregeln durch den Teilnehmer und/oder;
- gefährliches/rücksichtsloses/unaufmerksames (Fahr-)Verhalten des Teilnehmers.
6.5. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers.
6.6. Eine etwaige Haftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer oder seinen Hinterbliebenen für Schäden ist auf den Betrag oder die Beträge beschränkt, die im jeweiligen Fall im Rahmen der jeweiligen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt werden. Nähere Informationen zum Umfang der Haftpflichtversicherung(en) des Veranstalters erhalten Sie auf Anfrage.
6.7. Wenn und soweit aus der Haftpflichtversicherung, aus welchen Gründen auch immer, keine Leistung erbracht wird, ist eine etwaige Haftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf einen Höchstbetrag von 2.500,00 EUR begrenzt.
6.8. Der Veranstalter ist berechtigt, bei der Durchführung der Elf-Städte-Radtour Dritte einzuschalten. Der Veranstalter wird bei der Beauftragung Dritter die gebotene Sorgfalt walten lassen. Der Veranstalter haftet niemals für Schäden, die durch Handlungen und/oder Unterlassungen dieser Dritten verursacht werden, also auch dann nicht, wenn Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit Dritter vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt, Haftungsbeschränkungen Dritter zu akzeptieren.
6.9. Der Teilnehmer oder seine Hinterbliebenen können keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die durch die Teilnahme an der Elf-Städte-Radtour entstanden sind, gegen aktuelle oder ehemalige (juristische) Personen geltend machen, die mit dem Veranstalter verbunden sind, zu denen in jedem Fall die ehemaligen und aktuellen Geschäftsführer gehören, Berater, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger der vorgenannten (juristischen) Personen.

Artikel 7. Porträtrecht
7.1. Die im Rahmen der Elf-Städte-Radtour vom oder im Auftrag des Veranstalters angefertigten Fotos, Filme oder sonstigen Materialien bzw. (elektronischen) Dateien sind Eigentum des Veranstalters, unabhängig davon, ob sie dem Teilnehmer oder Dritten zugänglich gemacht wurden Parteien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. vereinbart.
7.2 Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter die Erlaubnis, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Materialien, auf denen der betreffende Teilnehmer sichtbar ist, auf der Website und/oder anderen Internetseiten des Veranstalters, einschließlich sozialer Medien, zum Zwecke der Kommunikation und zu veröffentlichen Marketing.

Artikel 8. Persönliche Daten
8.1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters. Die Datenschutzerklärung kann über die Website eingesehen werden.

Artikel 9. Höhere Gewalt
9.1. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, aufgrund von Umständen, einschließlich Umständen, die zu höherer Gewalt führen, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, ohne gegen eine Vereinbarung zu verstoßen:
a. Änderung der Startzeiten, der Route sowie der Start- und Zielorte der Elf-Städte-Radtour;
B. die vorzeitige Beendigung der Elf-Städte-Radtour;
C. die Durchführung der Elf-Städte-Radtour überhaupt nicht zuzulassen.
9.2. Zu den im vorherigen Absatz dieses Artikels genannten Umständen gehören unter anderem:
a. Wetterbedingungen;
B. die (Aufrechterhaltung der) öffentlichen Ordnung;
C. Katastrophen;
D. (Gefährdung der) Sicherheit der Teilnehmer und Dritter;
e. Maßnahmen der Regierung und/oder lokaler Behörden, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit – wie etwa die Bekämpfung des Ausbruchs eines Virus –, aufgrund derer die Elf-Städte-Radtour tatsächlich und/oder rechtlich nicht stattfinden kann, zumindest nicht in Es ist die vom Veranstalter beim Vertragsabschluss beschriebene Art und Weise vorgesehen.
9.3. Wenn der Veranstalter eine Maßnahme im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels ergreift, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr und/oder Schadensersatz, außer wie in Absatz 4 dieses Artikels vorgesehen.
9.4. Wenn der Veranstalter die in Absatz 1 Buchstabe c dieses Artikels genannte Maßnahme ergreift, hat der Veranstalter das Recht, eine Ersatzleistung zu erbringen, nämlich die Durchführung der Elf-Städte-Radtour zu einem anderen Zeitpunkt und/oder auf andere Weise. Erbringt der Veranstalter eine solche Ersatzleistung, stellt der Veranstalter keinen Vertragsverstoß dar. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr oder Schadensersatz. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung der Anmeldegebühr besteht nur dann, wenn der Veranstalter auf die Erbringung einer Ersatzleistung verzichtet.
9.5. Die im vorherigen Absatz dieses Artikels genannte Ersatzleistung kann, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, eine Elf-Städte-Radtour über eine Anwendung auf einem Smartphone umfassen. Entscheidet sich der Veranstalter für die Erbringung dieser Ersatzleistung, stellt der Veranstalter dem Teilnehmer die entsprechende Anwendung zur Verfügung und stellt dem Teilnehmer die für die Nutzung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Teilnehmer ist für ein ordnungsgemäßes Smartphone und dessen Nutzung verantwortlich.
9.6. Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch dann, wenn der Veranstalter eine Ersatzleistung im Sinne dieses Artikels erbringt.

Artikel 10. Beschwerdepflicht
10.1. Reklamationen des Teilnehmers über Umstände, die sich bei der Durchführung der Elf-Städte-Radtour ergeben, sind vom Teilnehmer unverzüglich – d. h. noch während der Elf-Städte-Radtour – dem Veranstalter mitzuteilen. Der Veranstalter und der Teilnehmer werden dann, sofern möglich und die Art der Beschwerde dies zulässt, vor Ort Gespräche zur Lösung der Beschwerde aufnehmen. Wird die Beschwerde nach Rücksprache nicht gelöst, muss sich der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Elf-Städte-Radtour schriftlich beim Veranstalter beschweren.
10.2. Alle anderen als die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Beschwerden bezüglich eines vom Teilnehmer behaupteten Mangels/Mangels bei der Erfüllung einer Vereinbarung durch den Veranstalter müssen vom Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden, nachdem:
- Der Teilnehmer hat Kenntnis von dem festgestellten Mangel/Mangel erhalten, oder;
- Der Teilnehmer musste über den festgestellten Mangel/Mangel informiert sein;
müssen schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden.
10.3. Die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannte Frist von 14 Tagen stellt eine weitere Konkretisierung dessen dar, was in Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt ist.

Artikel 11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verhaltensregeln
11.1. Der Veranstalter hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verhaltensregeln zu ändern und zu ergänzen. Nach Änderungen/Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Änderungen/Ergänzungen für einen Vertrag.

Artikel 12 Anwendbares Recht
12.1. Für eine Vereinbarung und alle damit verbundenen Streitigkeiten gilt ausschließlich niederländisches Recht.
12.2. Im Falle einer Streitigkeit zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer, die sich aus einer Vereinbarung ergibt/mit einer Vereinbarung zusammenhängt, werden die Parteien zunächst Konsultationen aufnehmen – bevor sie sich an das zuständige Gericht wenden –, um diese Streitigkeit gütlich beizulegen.
12.3. Das Gericht im Norden der Niederlande, Standort Leeuwarden, hat die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus einer Vereinbarung ergeben bzw. mit einer Vereinbarung in Zusammenhang stehen.

 

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